Die Siri Singh Sahib Corporation (SSSC) wird von einem siebzehnköpfigen Kuratorium geleitet. Zwei dieser Mitglieder, die Bhai Sahiba und die Siri Sikdar Sahiba, sind kraft ihrer Ämter aufgenommen und daher nicht gewählt. Die übrigen fünfzehn Mitglieder werden gemäß den Statuten des SSSC gewählt.

Die derzeitigen Mitglieder des Vorstands, die im Mai 2012 von der Sangat als erster Vorstand gewählt wurden, traten ihr Amt am 26. November 2012 an, wie in der allgemeinen Vergleichsvereinbarung mit dem ehemaligen Vorstand von Unto Infinity (UI) festgelegt.

Acht (8) der Mitglieder wurden bei der letzten Wahl gewählt. Sie werden bis zum Rat von Khalsa im Herbst 2022 dienen:

  • SS Guru Amrit Singh Khalsa- Herndon, VA
  • SS Avtar Hari Singh Khalsa – NM
  • MSS Guru Singh Khalsa – Los Angeles, CA
  • SS Dr. Harjot Kaur Singh – Calgary, Kanada
  • SS Jai Singh Khalsa – Boston, MA
  • MSS Krishna Kaur Khalsa – Los Angeles, CA
  • SS Siri Pritam Kaur Khalsa – Yuba City, CA
  • SS Siri Vishnu Singh Khalsa – Española, NM

Die sieben (7) Mitglieder des SSSC-Vorstands, deren Amtszeit im Frühjahr 2020 ausläuft, sind:

  • SS Gurujodha Singh Khalsa – Bakersfield, CA
  • SS Viriam Singh Khalsa – Eugene, OR
  • SS Amrit Singh Khalsa – Española, NM
  • SS Dharm Singh Khalsa – Española, NM
  • SS Gurujot Kaur Khalsa – Eugene, OR
  • SS Guru Raj Kaur Khalsa – Vancouver, Kanada
  • SS Harinam Singh Khalsa – New York City, NY

*Basierend auf seiner Position als zweithöchster (16. Platz) Wähler bei den ersten Wahlen wurde MJ Amrit Singh Khalsa für den Rest der Amtszeit von SS Shanti Kaur Khalsa nach ihrem Rücktritt aus dem Vorstand ernannt.

Kandidatenberechtigung

Wie in der Wahlrichtlinie angegeben, werden Kandidaten für den Vorstand von Mitgliedern des Sangat (dh der Öffentlichkeit) nominiert. Das Nominierungsverfahren ist im Abschnitt Wahlkalender beschrieben.

Alle Kandidaten müssen die folgenden Anforderungen der Satzung erfüllen:

Abschnitt 2.6 Qualifikationen für die Vorstandsmitgliedschaft
Um als gewählter Treuhänder fungieren zu können, muss eine Person:

(a) ein Minister von Sikh Dharma International sein, der derzeit einen guten Ruf hat und seit mindestens zwei (2) vollen Jahren unmittelbar vor seiner oder ihrer Ernennung tätig ist

(b) ein regelmäßiger Spender für eine oder mehrere der gemeinnützigen konstituierenden Körperschaften (wie in Abschnitt 1.4 definiert) sein und mindestens zwei (2) Kalenderjahre unmittelbar vor seiner oder ihrer Nominierung gewesen sein

(c) einen guten Charakter haben; nie wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, das moralische Verwerfungen beinhaltet, verurteilt oder zugelassen worden sind; stellen keine Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten dar und haben keine ausländischen Interessen oder Status, die im Widerspruch zu den Interessen der Vereinigten Staaten oder zu irgendeinem Element der Sikh Dharma/3HO Gemeinschaft und Unternehmen stehen; zustimmen, Informationen für eine vertrauliche Überprüfung des Hintergrunds bereitzustellen; und

(d) nicht gleichzeitig als stimmberechtigtes Mitglied des Board of Directors einer gemeinnützigen konstituierenden Gesellschaft fungieren, die in Anlage A zu dieser Satzung aufgeführt ist. Um dem nachzukommen

  • (i) Ein Treuhänder muss unmittelbar nach seinem Amtsantritt als Treuhänder entweder zurücktreten oder als nicht stimmberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrats einer gemeinnützigen konstituierenden Gesellschaft verbleiben.
  • (ii) Ein Treuhänder kann ohne Stimmrecht in höchstens zwei (2) Vorständen einer gemeinnützigen konstituierenden Gesellschaft tätig sein.
  • (iii) Gegebenenfalls kann ein Treuhänder, der einer gemeinnützigen konstituierenden Gesellschaft ohne Stimmrecht dient, von SSSC-Abstimmungen zu Angelegenheiten ausgeschlossen werden, die diesen betreffenden Bestandteil betreffen

(e) nicht mit einem anderen Treuhänder verwandt oder verschwägert (einschließlich Stiefbeziehungen) oder in einer Lebenspartnerschaft mit einem anderen Treuhänder stehen.

2015 Wählerschaft

Die Wählerschaft für den SSSC-Vorstand wird durch einen Antrag des Vorstandes wie folgt vorgeschrieben:
Für die Wahl 2015 sind die wahlberechtigten Wähler:

  • Minister des Sikh Dharma in gutem Ansehen vierzehn (14) Tage vor Beginn der Abstimmung, und
  • Wähler, die bei der ersten Vorstandswahl gewählt haben.

Für alle nachfolgenden Wahlen sind die wählbaren Wähler nur Minister des Sikh Dharma, die im Guten sind
Stand neunzig (90) Tage vor Beginn der Abstimmung.

Wahlergebnisse 2015

Um die offiziellen Ergebnisse herunterzuladen und anzusehen, klicken Sie bitte hier .