2017 Siri Singh Sahib Corporation Wahl

Die Siri Singh Sahib Corporation (SSSC) wird von einem siebzehnköpfigen Kuratorium geleitet. Zwei dieser Mitglieder, die Bhai Sahiba und die Siri Sikdar Sahiba, sind aufgrund ihrer Ämter („von Amts wegen“) als Vorstandsmitglieder aufgenommen und werden daher nicht gewählt. Darüber hinaus hat der SSSC-Vorstand Kulbir Singh Puri mit Wirkung vom 1. März 2017 bis zu den Khalsa Council Meetings im April 2020 in den SSSC-Vorstand berufen. Der SSSC-Vorstand entschied, dass nur sieben Sitze zur Verfügung stehen würden, um den Vorstand bei dieser Wahl auf siebzehn Mitglieder zu belassen.

Die Amtszeit und Wahl der Vorstandsmitglieder sind in der Satzung und der Wahlrichtlinie festgelegt.

Abschnitt 2.4 Amtszeit und Wahl. Die Amtszeit der gewählten Treuhänder beträgt ungefähr fünf (5) Jahre. Die Wahlen erfolgen gestaffelt, wobei die Hälfte der Treuhänder in Abständen von etwa 2,5 Jahren gewählt wird. Das Wahlverfahren wird in der SSSC-Vorstandswahlrichtlinie festgelegt, die von Zeit zu Zeit durch Beschluss des Kuratoriums angenommen wird. … Die Amtszeit des anfänglichen SSSC-Vorstands richtet sich nach der SSSC-Vorstandswahlrichtlinie. (aus der Satzung)

Die Amtszeit von sieben (7) der anfänglichen Treuhänder (“Gruppe A”) endet am ersten Tag der Frühjahrssitzungen des Khalsa-Rates im Jahr 2015. Die Amtszeit der verbleibenden acht (8) gewählten ursprünglichen Treuhänder („Gruppe B“) läuft am ersten Tag der Sitzungen des Herbst-Khalsa-Rates im Jahr 2017 ab. Gruppe A und Gruppe B werden auf freiwilliger Basis bestimmt. Wenn eine Gruppe weniger Freiwillige als nötig erhält, werden die verbleibenden Treuhänder für diese Gruppe nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. (aus der Wahlordnung)

Sieben (7) der Mitglieder wurden bei der letzten Wahl gewählt. Sie werden bis zum Rat von Khalsa im Frühjahr 2020 dienen.

  • MJ Amrit Singh Khalsa- Espanola, NM
  • SS Dharm Singh Khalsa – Espanola, NM
  • SS Gurujodha Singh Khalsa – Bakersfield, CA
  • SS Gurujot Kaur Khalsa- Herndon, VA
  • SS Sat Bachan Kaur Khalsa – Espanola, NM
  • SS Sat Hari Singh Khalsa – Hamburg, Deutschland
  • SS Viriam Singh Khalsa-Eugene, OR

Es stehen sieben (7) Sitze zur Wahl und die Treuhänder, deren Amtszeit abläuft, sind:

  • MSS Guru Singh Khalsa – Los Angeles, CA
  • SS-Guru Amrit Singh Khalsa-Herndon, VA (Schatzmeister)
  • SS Dr. Harjot Kaur Singh – Calgary, Kanada
  • MSS Krishna Kaur Khalsa – Los Angeles, CA
  • SS Jai Singh Khalsa – Boston, MA
  • SS Gurutej Singh Khalsa – Singapur
  • SS Siri Vishnu Singh Khalsa – Española, NM
  • SS Siri Pritam Kaur Khalsa – Yuba City, CA

Hinweis: 2017 stehen nur sieben Sitze zur Wahl, da der achte Sitz von Kulbir Singh Puri eingenommen wird.

Wahlkalender 2017

1. Nominierung – 1. April – 30. April
a. Mitglieder des Sangat nominieren Kandidaten durch eine elektronische Umfrage. Teilnehmen können alle Sangat-Mitglieder.

2. Überprüfung – 1. Mai – 15. Mai
a. Das Kanzleramt prüft die Kandidaten gemäß § 2.6 der Satzung auf die Eignung.
b. Das Büro des Religionsministers wird eine Liste der Minister bereitstellen, die sich qualifiziert haben, bei den bevorstehenden Wahlen wahlberechtigt zu sein.

3. Bekanntgabe der Kandidaten – 16. Mai
a. Der Wählerschaft wird eine E-Mail zugesandt, in der die Namen der berechtigten Kandidaten bekannt gegeben werden.

4. Einreichung von Kandidatenerklärungen – 17. Mai – 15. Juni
a. Geeignete Kandidaten erhalten einen Fragebogen, in dem relevante biografische Informationen angefordert werden. Der Fragebogen muss die Einreichungsfrist und die Kriterien für die Disqualifikation enthalten, wie in Phase 5 dieses Zeitplans angegeben.
b. Jeder berechtigte Kandidat muss eine Antwort auf den Fragebogen einreichen.
c. Bewerber, die fristgerecht keine Antwort einreichen, werden disqualifiziert.

5. Überprüfung der Kandidatenaussagen – 16. Juni – 15. Juli
a. Diese Phase kann gleichzeitig mit den Phasen 4 und 6 ablaufen.
b. Das Kanzleramt und der Wahlausschuss prüfen alle Kandidatenäußerungen.
c. Kandidaten, deren Äußerungen unangemessenen Inhalt aufweisen, können spätestens drei (3) Tage vor Beginn der Abstimmung eine überarbeitete Äußerung einreichen. Kandidaten, die bis zu diesem Termin keine entsprechende überarbeitete Erklärung eingereicht haben, werden disqualifiziert.

6. Veröffentlichung von Kandidatenaussagen – 16. Juli – 31. Juli
a. Diese Phase kann gleichzeitig mit den Phasen 4 und 5 ablaufen.
b. Sobald alle entsprechenden Erklärungen veröffentlicht wurden, wird die Website aktiviert und eine Benachrichtigung an die Wählerschaft gesendet.

7. Abstimmung – 1. August – 15. August
a. Die Abstimmung findet online über einen sicheren Wahldienst statt.
b. Jeder Wähler erhält eine eindeutige Legitimation, damit er genau einen Stimmzettel ausfüllen kann.
c. Jeder Wähler kann eine Anzahl von Stimmen abgeben, die gleich oder kleiner ist als die Anzahl der zu wählenden Sitze.
d. Jedem Wähler ist es untersagt, mehr als einmal für einen Kandidaten zu stimmen.

8. Tally und Benachrichtigung – 16. August
a. Die Stimmenauszählung erfolgt elektronisch nach Beendigung der Abstimmung.
b. Die sieben Kandidaten mit den meisten Stimmen erhalten Platz.
c. Bei Stimmengleichheit um den/die letzten freien Sitz(e) werden die verbleibenden freien Sitze in einer Stichwahl zwischen den gleichberechtigten Kandidaten bestritten, wenn es mehr Kandidaten in der Stimmengleichheit als freie Sitze gibt.
d. Die Benachrichtigung über die Wahlergebnisse muss Gewinner und Listen für jeden Kandidaten enthalten.

9. Stichwahl (falls erforderlich) – 17. August – 25. August
a. Eine Stichwahl ist dem Wahlvolk am Tag nach dem Ende der ordentlichen Wahl bekannt zu geben.
b. Abstimmungen und Stimmenauszählungen erfolgen nach den Phasen 7 und 8.

10. Benachrichtigen Sie Sangat über die Ergebnisse der Stichwahl – 26. August (falls eine Stichwahl erforderlich ist)
a. Das Ergebnis der Stichwahl wird dem Sangat mitgeteilt.

11. Amtsantritt – Erster Tag des Khalsa-Rates – 20. September 2017
a. Die Gewinner der Wahl treten ihr Amt nach Ablauf der Amtszeit der scheidenden Treuhänder an.

Wähleranforderungen 2017

Die Wahlberechtigten für diese Wahl wurden wie folgt definiert:

  1. Vollständige Minister von Sikh Dharma International dreißig (30) Tage vor Beginn der Abstimmung (30. Juni 2017)
  2. Aktive Mitglieder des Khalsa-Rates seit der Sitzung im April 2017 und
  3. Wähler, die bei der ersten Vorstandswahl und/oder der Wahl 2015 abgestimmt haben